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Rutschsicherheit

In öffentlichen Gebäuden in Deutschland müssen die Bodenbeläge ein Mindestmaß an sogenannter Rutschsicherheit aufweisen. Dabei wird zwischen zwei Örtlichkeiten unterschieden: Zum einen handelt es sich um sogenannte Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr sowie nassbelastete Barfußbereiche. Die Unterteilung in Rutschhemmstufen schafft Transparenz für den Verbraucher und zeigt, wie rutschsicher ein Bodenbelag ist.